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Verkehrsrecht

Das Dezernat Verkehrsrecht wird von Rechtsanwalt Felix Gaydoff geleitet.

Das Dezernat umfasst sämtliche verkehrsrechtliche Bereiche, wie

  1. die Verkehrsunfallregulierung
  2. das Recht der Kraftfahrtversicherung und der Kaskoversicherung
  3. das Verkehrsstrafrecht und
  4. das Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.


Weitere Informationen:

Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?

Sofern Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt werden und der Unfall ganz oder teilweise durch den Unfallgegner verursacht wurde, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Die wichtigsten möglichen Schadenspositionen dabei sind:
  1. die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug oder die Wiederbeschaffungskosten für ein Ersatzfahrzeug
  2. Bergungs- und Abschleppkosten
  3. Wertminderung
  4. Kosten für ein Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall
  5. Schmerzensgeld
  6. Heilbehandlungskosten / Arztkosten
  7. Haushaltsführungsschaden
  8. Verdienstausfall

Die Höhe der einzelnen Positionen hängt vom Einzelfall ab. Sofern Sie eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall haben, wird Ihr Schadensersatzanspruch entsprechend Ihrem Mitverschuldensanteil angepasst.

Wer muss den mir entstandenen Schaden bezahlen?

Hier kommen der Unfallgegner, die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der das Fahrzeug des Unfallgegners versichert ist, und der Halter des gegnerischen Unfallfahrzeugs in Betracht.

Wer bezahlt meine Rechtsanwaltskosten bei der Schadensregulierung?

Sofern die Schuld für die Unfallverursachung bei Ihrem Unfallgegner liegt, muss dieser oder die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der das Fahrzeug des Unfallgegners versichert ist, auch die Kosten für einen Rechtsanwalt, den Sie mit der Unfallregulierung beauftragen, bezahlen. In diesem Fall entstehen Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes also keine Kosten.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht auch die Möglichkeit, dass diese die Kosten eines Rechtsanwaltes trägt.

Falls Sie den Unfall selbst verursacht haben, müssen Sie die Anwaltskosten tragen. Die Frage, wer einen Unfall verschuldet hat, kann aber meistens in einem kostengünstigen Erstberatungsgespräch geklärt werden.

Welche weiteren Folgen kann ein Verkehrsunfall haben?

Sofern Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und zunächst durch diesen eine Akteneinsicht vornehmen zu lassen. Dann kann gemeinsam entschieden werden, wie weiter vorzugehen ist. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann oft eine Verfahrenseinstellung erreicht werden, so dass es nicht zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt.

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