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Arbeitsrecht

Das Dezernat Arbeitsrecht wird von Rechtsanwalt Manfred Albl geleitet.

Wir betreuen und vertreten dabei sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Dazu gehört insbesondere

  1. der Entwurf und die Überprüfung von Arbeitsverträgen
  2. die Beratung während des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bei Abmahnungen
  3. die Vertretung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Aufhebungsverträge oder durch Kündigung
  4. die gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht, beispielsweise bei Kündigungsschutzklagen, Lohnklagen und Zeugnisberichtigungsklagen.

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